Häufig stellen uns Kunden Fragen zu Themen wie den Begleitfahrzeugen allgemein sowie speziellen Typen, wobei vor allem BF3 und BF4 im Fokus des Interesses stehen. Allgemeine Infos zu Wechselverkehrszeichenanlagen und der Schwertransportbegleitung sind auch gewünscht. Hier haben wir daher die häufigsten Fragen und Antworten zu BF3, BF4, Schwertransportbegleitung und weiteren Themen für Sie zusammengestellt.
Ihr Wunschthema ist nicht dabei oder Sie haben ein anderes Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns gern und wir kümmern uns schnellstmöglich darum!
Die Antwort lautet: Jein. Bei BF2-Fahrzeugen gibt es keine Voraussetzungen. Für BF3-Fahrzeuge benötigt man einen sogenannten Berechtigungsausweis. Dieser kann über eine Schulung mit anschließender Prüfung erworben werden. Wenden Sie sich hierzu an den BSK unter: https://www.bsk-ffm.de/bf3-kurse.html. Bei BF4-Fahrzeugen sind die Regelungen deutlich komplizierter. In Brandenburg und Bayern wird für das Führen von BF4-Fahrzeugen eine sogenannte Verwaltungshelferschulung vorausgesetzt, in Niedersachsen wird der Hilfspolizist eingesetzt. Wann Sie welche Fortbildung benötigen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
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